Was sich mit der Fassung vom 19. September 2026 ändert
Grundsatz. Bestehende Modulpreise und Angebote ändern sich durch die Umstellung nicht. Für Verträge, die vor dem 24. September 2026 geschlossen wurden, gilt die neue Fassung ab dem 12. November 2026 (Änderungsmitteilung vom 24. September 2026) oder früher mit Ihrer Bestätigung im Kundenkonto; bis dahin gilt der bisherige Vertrag (bisherige Fassungen). Ab dem 12. November 2026 führen wir alle Verträge nur noch zu den neuen Fassungen fort: Wenn Sie bis dahin nicht widersprechen und Fizard weiter nutzen, gelten die neuen AGB und die neue AVV ab diesem Tag als vereinbart (für die AGB auch nach § 14 Abs. 3 Ihrer bisherigen AGB). Widersprechen Sie per E-Mail an support@fizard.com, gilt Ihr bisheriger Vertrag zunächst weiter, und wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab; ohne Einigung können beide Seiten ordentlich kündigen. Ob Ihre Organisation bereits bestätigt hat, zeigen die Kontoeinstellungen.
- Ein Dokument für alle Produkte. Die AGB gelten für die Produktlinien „Fizard Apps für Stripe“ (DATEV-Export für Stripe, E-Rechnung für Stripe) und „KI-Plattform für Kanzleien“: Teil A gilt für alle Module, Teil B enthält je Modul die Besonderen Bedingungen mit Vertragsschluss, Vergütung und Kontingent. Bisher: getrennte Dokumente je Anwendung; die Leistungsbeschreibung auf der Website war Vertragsinhalt, jetzt sind es die AGB mit Anlagen und Ihr Angebot (§ 1 Abs. 4, § 9 Abs. 1). Für Sie gilt nur der Teil B der Module, die Sie nutzen; weitere Module werden erst mit ihrer Aktivierung Vertragsgegenstand.
- Künftige Änderungen der Dokumente. Untergeordnete Anpassungen (redaktionelle Änderungen, Anpassungen an Gesetz und Rechtsprechung, Kontaktdaten) teilen wir sechs Wochen vorher in Textform mit; widersprechen Sie nicht, gelten sie als angenommen, und Sie können kündigen. Andere Änderungen, etwa an Haftung, Laufzeit, Kündigung oder Leistungen, bieten wir Ihnen mit derselben Frist an, und Sie können sie im Kundenkonto oder in der App bestätigen. Nehmen Sie das Angebot nicht an, können wir den Vertrag ordentlich kündigen und die Fortsetzung zu den geänderten Bedingungen anbieten; nutzen Sie die Software nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter, nehmen Sie dieses Angebot an (§ 15 Abs. 3). Preisänderungen richten sich nach § 8. Bisher: Zustimmungsfiktion für alle Änderungen. Dieses Verfahren gilt für Änderungen ab Version 2.3; die Umstellung auf Version 2.3 selbst beschreibt der Grundsatz oben. Für die AVV gilt dasselbe Verfahren (§ 13 Abs. 5 AVV; bisher Änderungen nur in Textform oder durch Bestätigung im Kundenkonto); die Listen der Unterauftragsverarbeiter und der Sicherheitsmaßnahmen ändern sich nach dem Verfahren in § 7 und § 8 AVV.
- Haftung. § 10 der AGB regelt die Haftung neu: unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und übernommenen Garantien; bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf wesentliche Vertragspflichten und je Schadensfall auf den höheren Betrag aus der Vergütung der letzten zwölf Monate und 10.000 Euro; Verjährung zwölf Monate (wie bisher); die Versicherungsdeckung ist genannt. Bisher: Begrenzung auf die Vergütung von zwölf Monaten ohne Sockelbetrag. Für das kostenlose Modul E-Rechnung für Stripe haften wir, solange es außerhalb eines entgeltlichen Angebots genutzt wird, wie bei einer unentgeltlichen Überlassung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Haftung der Leihe). Klargestellt ist, dass Steuern und Abgaben, die Sie unabhängig von einem Fehler ohnehin schulden, kein ersatzfähiger Schaden sind; ersatzfähig sind insbesondere Berichtigungsaufwand, Zinsen und Zuschläge, die auf einem von uns zu vertretenden Fehler beruhen (§ 10 Abs. 6).
- Leistungen und Mitwirkung. Die Kernfunktionen sind je Modul benannt (Teil B); Funktionen, die als „soweit in der Software freigeschaltet“ bezeichnet sind (etwa der DATEV Buchungsdatenservice oder der Datei-Import), sind Zusatzfunktionen ohne Anspruch auf Freischaltung (§ 2 Abs. 3). Vorschläge der Software, in der KI-Plattform für Kanzleien KI-gestützt, sind Arbeitshilfen: Die Software liefert Vorschläge, und ob ein Vorschlag richtig ist, prüfen Sie oder Ihre steuerliche Beratung vor der Freigabe; die Freigabe wird protokolliert (§ 2 Abs. 6, § 6 Abs. 3). Neu ist die Obliegenheit, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, wo die Software sie anbietet (§ 5 Abs. 5). Vor der Bereitstellung eines Exports können unsere Mitarbeitenden ihn auf Vollständigkeit und Abstimmung prüfen, ohne Kontierung (Teil B1, AVV Anlage 1). Stripe, DATEV, Banken, finAPI und Qonto erbringen ihre Leistungen aus eigenen Verträgen mit Ihnen; über Störungen informieren wir unverzüglich nach Kenntnis, und bei einer Störung von mehr als 30 Tagen kann jede Seite das betroffene Modul kündigen, mit anteiliger Erstattung (§ 9 Abs. 5; bisher: Kündigung des ganzen Vertrags ohne Erstattung). Die Deinstallation der Stripe-App gilt als Kündigung des Moduls zum Monatsende (Teil B1).
- Feedback. Verbesserungsvorschläge und Rückmeldungen zur Software dürfen wir ohne Vergütung für die Weiterentwicklung nutzen (§ 4 Abs. 6; bisher ohne Regelung). Ihre Daten und vertraulichen Informationen bleiben auch dann geschützt, wenn sie in einer Rückmeldung stehen (§ 4 Abs. 4, § 7 Abs. 3).
- Speicherung und Löschung. Daten beendeter Module bleiben auf Ihre in der AVV erteilte Weisung im Lesezugriff, bis Sie die Löschung verlangen, das Konto löschen oder der Vertrag endet; die Löschung können Sie jederzeit verlangen (bisher: Löschung 30 Tage nach Vertragsende). Nach einem Anbieterwechsel werden die Daten des Moduls nach der Abrufphase von 30 Tagen gelöscht, sofern Sie keinen späteren Termin bestimmen. Nach Löschung des Kontos oder Vertragsende: 30 Tage Abrufphase, danach Löschung innerhalb von 30 Tagen (bisher: Löschung mit Ablauf der 30 Tage; die Löschung kann damit bis zu 30 Tage später liegen); Sicherungskopien werden spätestens nach 100 Tagen überschrieben (bisher ohne Frist). Stripe-App E-Rechnung für Stripe, mit oder ohne Fizard-Konto: nach der Deinstallation 30 Tage Abrufphase, Löschung spätestens nach 90 Tagen. Testdaten eines Probeexports löschen wir spätestens 120 Tage nach dem letzten Probeexport.
- Anbieterwechsel und Datenexport. § 12 der AGB und Anlage C setzen die Regeln der EU-Datenverordnung (Data Act) um: Exportformate je Modul, Wechsel jederzeit, Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen, Abrufphase von mindestens 30 Tagen, keine Wechselentgelte, Online-Register der Datenstrukturen. Der Gesamtexport wird auf Anfrage als Dateipaket bereitgestellt.
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Neue Fassung mit Verarbeitungsbeschreibung je Modul (Anlage 1), Unterauftragsverarbeitern mit Verarbeitungsorten und Übermittlungsgrundlagen (Anlage 2), Sicherheitsmaßnahmen (Anlage 3) und Verschwiegenheitsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger wie Steuerkanzleien (Anlage 4). Unterauftragsverarbeiter: bisher Amazon Web Services, DigitalOcean, Vercel, Sentry und Better Stack; Better Stack entfällt, neu hinzu kommen Google Ireland Limited (Support-Postfächer), Slack Technologies, LLC (Supportkommunikation) und, nur für die KI-Plattform für Kanzleien, Google Cloud EMEA Limited (Belegauswertung in EU-Rechenzentren, ohne Training mit Ihren Daten; für Kanzleien gelten Anlage 4 und die Auslandsdokumentation); Anwendungen, Datenbanken und Dateien liegen in Frankfurt, einzelne Dienste wie Fehleranalyse und Supportkommunikation bei Anbietern in den USA. Änderungen an Unterauftragsverarbeitern kündigen wir 30 Tage vorher an, Sie können 30 Tage widersprechen, bis zu einer Lösung setzen wir den neuen Anbieter für Ihre Daten nicht ein (bisher: 14 Tage und 14 Tage). Setzt ein Modul einen Anbieter voraus (etwa Google Cloud für die Belegauswertung), können wir das Modul ohne ihn nicht erbringen; dann besteht das Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 3 AVV mit anteiliger Erstattung. Datenschutzverletzungen melden wir wie bisher in der Regel innerhalb von 24 Stunden, neu mit einer Höchstfrist von 48 Stunden (bisher ohne Höchstfrist). Anlage 3 beschreibt die Sicherheitsmaßnahmen konkret und ersetzt die bisherige Beschreibung. Nicht mehr enthalten sind die bisherigen Angaben zu Penetrationstests und Schwachstellenscans, zur Zusammenfassung externer Prüfberichte, zur Zwei-Faktor-Anmeldung im Administrationsbereich der Software, zu Just-in-Time-, Vier-Augen- und Notfallzugriffsregeln sowie die Zielwerte für Wiederherstellungszeit und Wiederherstellungspunkt. Prüfungen vor Ort bleiben möglich (einmal je Kalenderjahr ohne Anlass). Neu: Sind Ihre Daten bei uns von einer Pfändung, einem Insolvenzantrag oder Ansprüchen Dritter betroffen, informieren wir Sie unverzüglich und weisen die Beteiligten darauf hin, dass die Daten Ihnen zustehen; ein Zurückbehaltungsrecht an Ihren Daten haben wir nicht (§ 6 Abs. 9 und § 12 Abs. 2 AVV; bisher ohne Regelung).
- Vertraulichkeit. Vertrauliche Informationen bleiben geschützt; zeitlich unbegrenzt gilt der Schutz für Geschäftsgeheimnisse und Auftragsdaten, im Übrigen bis eine der üblichen Ausnahmen eintritt (etwa öffentlich bekannt, gesetzliche Pflicht zur Offenlegung). Bisher: unbefristet ohne Ausnahmen. Für Kanzleien zusätzlich Anlage 4 zur AVV.
- Preise und Leistungen. Für die Fizard Apps für Stripe ergeben sich die Entgelte aus der datierten Preisliste unter fizard.com/preise in der bei Bestellung gültigen Fassung; für die KI-Plattform für Kanzleien aus Ihrem Angebot, in der Regel als Kontingent an Aktivitäten für alle Ihre Organisationen (Teil B3). Preisanpassungen kündigen wir sechs Wochen vorher an, frühestens zwölf Monate nach Aktivierung eines Moduls und höchstens einmal je zwölf Monate, ohne Genehmigungsfiktion; Sonderkündigungsrecht bereits ab einer Preiserhöhung um 5 % (bisher 10 %). Serviceleistungen wie Einrichtung, Schulung oder Datenbereinigung berechnen wir nur nach vorheriger Ankündigung und Ihrer Beauftragung mit 30,00 Euro netto je angefangene 15 Minuten; in Angeboten enthaltene Inklusivleistungen bleiben erhalten. Der Produkt-Support bleibt inklusive.
- Mandanten und verbundene Unternehmen (KI-Plattform für Kanzleien). Bisher: Nutzung nur für eigene Geschäftszwecke. Neu: Kanzleien legen für jeden Mandanten, Unternehmen für jedes verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) eine eigene Organisation an; Vertragspartner bleiben Sie, Sie verantworten die Berechtigung zur Verarbeitung, und die Aktivitäten aller Organisationen zählen auf Ihr Kontingent (Teil B3 Abs. 10 und 11). Folge: eine Rechnung und ein Kontingent für Ihre Gruppe; ohne weitere Organisationen ändert sich nichts.
- Laufzeit und Kündigung. Sie kündigen weiterhin mit sieben Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats; wir kündigen kostenpflichtige Module nur noch mit einem Monat Frist (bisher sieben Tage). Neu sehen die AGB für den DATEV-Export für Stripe neben der monatlichen Abrechnung ein Jahresabonnement vor: Wer es wählt, zahlt den Grundpreis seiner Preisstufe für ein Vertragsjahr im Voraus und kündigt mit einem Monat zum Ende des Vertragsjahres, sonst verlängert es sich um ein Jahr; Preisanpassungen wirken erst zum nächsten Vertragsjahr (Teil B1 Abs. 9, § 8 Abs. 5 und 9, § 11 Abs. 1). Niemand muss wechseln; bei monatlicher Abrechnung ändert sich nichts. Andere Mindestlaufzeiten gibt es nur, wenn ein Angebot sie ausdrücklich vorsieht. Beim Jahresabonnement und bei einer solchen Mindestlaufzeit kann bei vorzeitiger Beendigung die Vergütung bis zum Laufzeitende anfallen, abzüglich dessen, was wir durch die vorzeitige Beendigung einsparen. Übertragen wir den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger, können Sie binnen vier Wochen kündigen.
- Verfügbarkeit und Support. Unverändert 99,5 % je Kalendermonat; die Verfügbarkeitszusage ist eine Leistungszusage mit den Gutschriften nach Anlage A, keine Garantie mit unbegrenzter Haftung. Nicht als Ausfall zählen wie bisher angekündigte Wartungen und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben; die Ausschlüsse sind konkreter gefasst (Störungen oder Änderungen bei Stripe, DATEV, Banken und Kontoinformationsdiensten, soweit nicht von uns verschuldet; fehlende DATEV-Freigabe; abgelaufene Bankauthentifizierung). Gutschriften beziehen sich auf das Entgelt des betroffenen Moduls und entfallen für kostenlose Module; bei Vertragsende nicht verrechnete Gutschriften werden ausgezahlt (bisher: Verfall). Supportzeiten und Reaktionszeiten bleiben gleich.
- Schlussbestimmungen. Gerichtsstand München gilt für Kaufleute und für Kunden ohne inländischen Gerichtsstand; wir können Sie auch an Ihrem Sitz verklagen. Kündigungen, Widersprüche, Wechselmitteilungen und Vertragsänderungen bedürfen der Textform, individuelle Vereinbarungen bleiben formfrei. Aufrechnen können Sie mit unbestrittenen oder festgestellten Forderungen sowie mit Ansprüchen aus dem Vertrag; ein Zurückbehaltungsrecht besteht wegen Ansprüchen aus diesen Verträgen. Die Zusicherung, dass keine Sanktionen entgegenstehen, umfasst auch Vertreter und Gesellschafter. Neu ist eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer (support@fizard.com, Deutsch und Englisch). Die Nennung als Referenzkunde bleibt jederzeit widerruflich.
- Stripe-App E-Rechnung für Stripe. Das Modul wird über die Stripe-App genutzt, ein Fizard-Konto ist dafür nicht erforderlich; der Vertrag über das Modul kommt durch die Bestätigung in der App zustande, vorher verarbeitet die App keine Rechnungsdaten. E-Rechnungen versendet die App an Empfänger in Deutschland, an Empfänger im Ausland die Stripe-Rechnung als PDF; die Aufbewahrung bleibt bei Ihnen. Beendigung und Löschung richten sich nach der Deinstallation der App, unabhängig von einem Konto (30 Tage Abrufphase, Löschung spätestens nach 90 Tagen). Wer die App bereits nutzt, bestätigt die neuen Bedingungen in der App bis zum Stichtag der Änderungsmitteilung; danach setzt die App die Erzeugung und den Versand aus, bis die Bestätigung vorliegt.
- Datenschutzerklärung. Erweitert um die Web-App und das Kundenkonto (Teil C), die Verarbeitung im Auftrag unserer Kunden (Teil D) und eine vollständige Übersicht der Empfänger mit Übermittlungsgrundlagen (Teil E). Erstmals genannte Empfänger: Stripe als Abrechnungsdienstleister, Google Workspace (Support- und Kontaktpostfächer), Slack (interne Benachrichtigungen und Support), Google Cloud (Belegauswertung in der KI-Plattform), Mintlify (Hilfecenter, USA), Ghost (Blog, Singapur), jsDelivr (Blog-Skripte, Vereinigtes Königreich), Cloudflare und Google Fonts (technische Abrufe in der Dokumentvorschau und in E-Mails); Cal.com auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Speicherfristen sind erstmals konkret: Vertrags- und Kontodaten bis drei Jahre nach Vertragsende, Support- und Kontaktanfragen bis zu zwölf Monate, Anmelde- und Sicherheitsprotokolle höchstens zwölf Monate, Fehlerberichte 90 Tage. Reichweitenmessung auf der Website mit Google Analytics nur mit Einwilligung; ohne Ihre Einwilligung senden Google-Tags nur cookielose Signale ohne Cookies und Kennungen, gestützt auf unser berechtigtes Interesse (Datenschutzerklärung B3); die Conversion-Messung mit gehashter E-Mail-Adresse erfolgt nur mit Einwilligung; Kontaktdaten im CRM ergänzen wir in Einzelfällen aus öffentlichen Quellen; bei der Registrierung sind die Anmeldung mit Google und eine interne Benachrichtigung über Slack beschrieben. Einzelne frühere Angaben (ein nicht mehr genutzter Notizdienst, die Altersgrenze) sind entfallen.
Bisherige Fassungen
Für vor dem 24. September 2026 geschlossene Verträge gelten die bisherigen Fassungen bis zum 12. November 2026 weiter.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.10.2025 (PDF)
- Datenschutzerklärung, Stand 01.10.2025 (PDF)
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Stand 22.12.2025 (PDF)
Frühere Fassungen bleiben unter diesen Adressen dauerhaft abrufbar.